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Wie definiert sich die Wohnumgebung für die Beurteilung der Lagequalität?

Laut Richtwertgesetz § 2 (3) ist die Wohnumgebung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu beurteilen. Welche Faktoren definieren eine „Wohnumgebung“ und wie können diese standardisiert werden?

Im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibt der Begriff „Wohnumgebung“ jenes Stadtviertel oder jene Gegend, welche charakteristisch für das Wohngebiet der dortigen Bewohner steht. Der Begriff setzt sich naturgemäß aus verschiedenen Attributen (oder auch „Fakten“) zusammen, die jeweils eine Wohnumgebung prägen.

Der Verfassungsgerichtshof verweist in diesem Zusammenhang auf den Begriff „faktische Umgebung“ (G 673/2015-35).

Im Sinne der Lagequalität kann der Begriff Wohnumgebung nur eine faktische Umgebung mit „fließenden Grenzen“ darstellen. Im vorliegenden Bewertungsmodell LAGEMATRIX spielt der Begriff „Wohnumgebung“ eine zentrale Rolle, da die Ausprägungen der einzelnen Bewertungskriterien innerhalb dieses Gebiets zu prüfen sind. Personen erledigen im näheren Umfeld ihre täglichen Besorgungen und Freizeitaktivitäten.

Sämtliche bisherigen Modelle, die für die Beurteilung der Lagequalität genutzt wurden, weisen die Problematik auf, dass die Wohnumgebung faktisch durch Zonengrenzen zerrissen und vielfach mit völlig unterschiedlichen Lagequalitäten bewertet wird.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse der Beurteilung „nach der allgemeinen Verkehrsauffassung“ folgt das vom Arbeitskreis erarbeitete Bewertungsmodell „LAGEMATRIX“ dem Ansatz, dass sich der jeweilige Nutzer nicht nur innerhalb einer Zone bewegt oder die Qualität einer Zone mit starren Grenzen bemisst, sondern dass sich die Wohnumgebung rund um die Liegenschaft erstreckt und somit diese durch einen Einzugsbereich gebildet wird, der vom Nutzer als Umgebung wahrgenommen wird.

Für die Bewertung der Lagequalität mit dem vom Arbeitskreis erarbeiteten Bewertungsmodell LAGEMATRIX, werden daher sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen bzw. Kriterien bis zu einem fußläufigen Umkreis von maximal 1.000 m erhoben. Die fußläufigen Distanzen werden ausgehend von dem jeweiligen Bewertungsstandort gemessen.

LAGEFRAGE.at übernimmt die mühevolle Arbeit der manuellen Erhebung aller infrastrukturellen Einrichtungen mit einem standardisierten Deep-Search-Dashboard.

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